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Ungelesen 27.06.2012, 09:32
Thomas Hauptmann Thomas Hauptmann ist offline
 
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Das ist hier alles wie im richtigen Leben: Man bewirbt sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist, wird trotzdem angenommen, reicht erst einmal Urlaub ein und darf sich dann aussuchen, ob man seine Arbeit vor oder nach dem Urlaub machen möchte. Ist denn auch die im Raum schwebende Frage nach dem Urlaubsgeld schon ausreichend beantwortet worden?
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Thomas Hauptmann
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Geändert von Thomas Hauptmann (27.06.2012 um 09:37 Uhr)
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